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  1. Das DRK
  2. Compliance
  3. Transparenz

Transparenz

  • Transparenzstandards im Deutschen Roten Kreuz

    Das Präsidium des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. hat in seiner Sitzung vom 29.1.2020 Transparenzstandards beschlossen. Diese Transparenzstandards orientieren sich an folgenden Standards, die von den Landesgeschäftsführern in ihrer Klausurtagung der Verbandsgeschäftsführung-Bund 2019 beschlossen worden sind:

    Präambel

    Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.

    Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen.

    Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

    Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

    Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

    Vor diesem Hintergrund haben sich der DRK e.V. mit seinen Mitgliedsverbänden und der BRK-Landesgeschäftsstelle auf nachstehende Mindeststandards verständigt:

     

    1. Organisationsform

    Das DRK1 legt folgende Informationen dar:

    • Name, Sitz und Anschrift der Organisation
    • Rechtsform
    • Gründungsjahr

     

    2. Organisationsstruktur

    Das DRK stellt seine Organisationsstruktur in geeigneter Weise dar. Erfasst werden mindestens:

    • Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (Geschäftsführung/Vorstand, Aufsichtsorgan) sowie Organ-/Gremienstruktur
    • Anzahl der Ehren- (stimmberechtigte Mitglieder und Fördermitglieder) und Hauptamtlichen
    • Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation, (g)GmbHs, Beteiligungen
    • Mitgliedschaften in Verbänden/Organisationen

     

    3. Ziele und Aufgaben

    Das DRK stellt seine Ziele und Aufgaben entsprechend seiner Struktur vor. Mindestens werden erfasst:

    • Ziele und Aufgaben u.a. gemäß Mandat, Grundsätzen, DRK-Gesetz, Satzung oder entsprechender rechtlicher Grundlage
    • Darstellung des ideellen Zwecks
    • Schwerpunkte/Aufgabenstruktur und Ansprechpartnerinnen und -partner (z.B. in Form eines Organigramms)

     

    4. Corporate Governance

    Das DRK berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung. Hierzu zählen:

    • Risikomanagement
    • Compliance
    • Controlling
    • Internes Kontrollsystem (IKS)
    • Interne Revision
    • Dritte Prüfungsinstanzen (wie bspw. Wirtschaftsprüfer, externe Revision, höher gelagerte Verbandsebene)

    Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich das DRK ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

     

    5. Mittelherkunft und -verwendung

    Das DRK stellt auf Ebene der Mitgliedsverbände des DRK e.V. die Einnahmen bzw. Einnahmequellen in geeigneter Form dar und gibt einen Überblick über deren Verwendung. Es orientiert sich an den für die jeweilige Rechtsform geltenden steuer-, gemeinnützigkeits- und satzungsrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen.

    Das Testat des Jahresabschlussprüfers wird veröffentlicht, sofern vorliegend, und genehmigt zur Veröffentlichung.

    Das Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt, wird angegeben.

    Ferner erfolgt ein Nachweis über die Mittelverwendung in inhaltlicher Form. Ein entsprechender Bericht (z.B. Jahrbuch) wird veröffentlicht.

     

    6. Einhaltung

    Die Einhaltung der Mindeststandards ist durch die jeweilige Verbandsgliederung sicherzustellen. 

     

    7. Schlussbemerkung

    Diese Selbstverpflichtungserklärung sowie die daraus abgeleiteten Informationen werden an zentraler Stelle leicht zugänglich, mindestens über die Website der jeweiligen Verbandsgliederung, veröffentlicht (beispielsweise in Form des Jahrbuchs).

    Alle Angaben sind regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, zu überprüfen und zu aktualisieren.

    (Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland.)

     

    Als Deutsches Rotes Kreuz Sachsen-Anhalt sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr: Aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

    Auf dieser Seite finden Sie transparent und übersichtlich auf einer Seite alle Angaben zum DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Diese Angaben werden jährlich mit dem Erscheinen des aktuellen Jahresberichts aktualisiert.

  • 1. Organisationsform

    Adressdaten

    Deutsches Rotes Kreuz
    Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
    Lüneburger Straße 2
    39106 Magdeburg

    Tel. 0391 610 689-0
    Fax 0391 610 689-39

    E-Mail: info(at)sachsen-anhalt.drk.de 

    Vertretungsberechtigte

    Zur rechtlichen Vertretung sind der Präsident des Landesverbandes, Herr Roland Halang, allein oder ein Vizepräsident gemeinsam mit dem Landesschatzmeister oder dem geschäftsführenden Vorstand (Landesgeschäftsführer), Herrn Dr. Carlhans Uhle, befugt. Der geschäftsführende Vorstand (Landesgeschäftsführer) ist besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB, insoweit genügt für die rechtswirksame Verpflichtung seine Unterschrift.

    Vereinsregister

    Der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 20211 eingetragen.

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    USt-IdNr.: DE215489049 (auf Grundlage des § 27a Umsatzsteuergesetz)

    Gründungsjahr

    Der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wurde am 23.06.1990 in Halle (Saale) gegründet und am 06.07.1990 in das Vereinsregister eingetragen.

    Impressum

    Link zum vollständigen Impressum 

  • 2. Organisationsstruktur

    Landesversammlung

    Die Landesversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Kreisverbände und der Gemeinschaften sowie dem Präsidenten und tagt mindestens einmal pro Jahr.

    Präsidium

    Das Präsidium besteht aus:

    • Roland Halang (Präsident)
    • Gabriele Brakebusch (Vizepräsidentin)
    • Andreas Lehning (Vizepräsident)
    • Andreas Krebs (Landesleiter Bereitschaften)
    • Heiner Jentsch (Landesleiter Bergwacht)
    • Marco Hoffmann (Landesleiter Wasserwacht)
    • Karin Osterburg (Landesleiterin Wohlfahrts- und Sozialarbeit)
    • Florian Falky (Landesleiter Jugendrotkreuz)
    • Matthias Nüse (Landesschatzmeister)
    • Dr. Reinhard Schmid (Landeskonventionsbeauftragter)
    • Dr. Stefan Sasse (Landesjustitiar)
    • Ina Mungard (Landesverbandsärztin)
    • Dr. Carlhans Uhle (Landesgeschäftsführer)

    Link zum Präsidium

    Die operative Geschäftsführung obliegt dem hauptamtlichen Vorstand Dr. Carlhans Uhle (Landesgeschäftsführer).

    Schiedsgericht

    Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.

    Mitglieder Schiedsgericht

    • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
    • Peter Groß (stellv. Vorsitzender)

    Kreisverbände und Gemeinschaften

    Der Landesverband Sachsen-Anhalt umfasst räumlich das Gebiet des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Mitglieder des Landesverbandes sind 19 DRK-Kreisverbände und ein DRK-Regionalverband.

    Die Basis des Ehrenamts im DRK in Sachsen-Anhalt bilden die fünf Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Bergwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung auf Orts-, Kreis- und Landesebene und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.

    Personalstruktur

    260 Mitarbeitende waren zum 31. Dezember 2020 im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. beschäftigt, die Anzahl an Auszubildenden betrug 13. Dies entspricht 205,75 Vollzeitkräften.

    Link zu Verbandsstruktur

    Gesellschaftsrechtliche Verbindungen

    • Bildungsnetzwerk Magdeburg (100%)
    • Landesrettungsschule der DRK- und ASB-Landesverbände Sachsen-Anhalt gGmbH (50%)
  • 3. Ziele und Aufgaben

    Grundsätze

    Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

    Link zu den Grundsätzen

    Leitbild

    Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

    Link zum Leitbild

    Satzung

    Auszug aus der Satzung des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

    § 1    Selbstverständnis

    (1)   Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

    (2)   Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

    • Menschlichkeit
    • Unparteilichkeit
    • Neutralität
    • Unabhängigkeit  
    • Freiwilligkeit
    • Einheit
    • Universalität.

    Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. sowie deren Mitglieder verbindlich.

    Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

    (3)   Der Deutsches Rote Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (Bundesverband). Der Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbände, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt.

    (4)   Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes e.V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Landesverbandes Sachsen-Anhalt und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

    (5)   Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

    (6)   Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Landesverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband.

    § 2    Aufgaben

    (1)   Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 30) folgende Aufgaben:

    • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
    • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
    • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung
    • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
    • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
    • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände
    • Verantwortung für die Spende von Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten
    • Suchdienst und Familienzusammenführung
    • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe
    • Rettungsdienste und Krankentransport
    • Erste Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen
    • Soziale Betreuung insbesondere für Kranke und Behinderte, für alte Menschen, Mütter, Kinder, Jugendliche und Gefährdete
    • Pflege- und Sozialdienste
    • Jugendsozialarbeit, Jugendfürsorge
    • Gesundheitserziehung, -aufklärung und -pflege
    • Aus- und Fortbildung der Mitglieder und interessierter Bürger
    • Förderung der Suchtselbsthilfe.

    (2)   Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere

    • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
    • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen
    • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros
    • die Vermittlung von Familienschriftwechseln

    (3)   Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

    Er sorgt für die Aus- Fort- und Weiterbildung seiner Fachkräfte.

    Er errichtet und betreibt Ausbildungsstätten, Heime und andere Einrichtungen.

    Link zur Satzung

    DRK Gesetz

    Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.

    Link zum DRK Gesetz

  • 4. Corporate Governance

    Der Jahresabschluss des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geprüft. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Landesversammlung.

    Die interne Revision des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt erfolgt durch die interne Revision des Landesverbandes Thüringen. Die Themen werden im Vorhinein vom Präsidium festgelegt. Es wird jährlich ein breites Spektrum an Themen geprüft.

    Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Landesverband regeln. Hier ist z.B. das Vier-Augen-Prinzip festgelegt.

    Der Landesverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling.

    Die Risiken des Landesverbandes werden regelmäßig mit den Führungskräften besprochen.

    Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft wahr. Der Landesgeschäftsführer berichtet bei den etwa 6 Mal im Jahr stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Landesverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert.

     

  • 5. Mittelherkunft und Mittelverwendung
    Mittelherkunft 31.12.2022 31.12.2021
    Mitgliederbeiträge, Spenden 317 T€ 447 T€
    Zuwendungen für satzungsgemäße Aufgaben 9.338 T€ 8.935 T€
    Erträge aus Zweckbetrieben 9.868 T€ 9.953 T€
    Erträge aus Vermögensverwaltung 14 T€ 16 T€
    Sonstige Erträge 468T€ 367 T€
    Mittelverwendung 31.12.2022 31.12.2021
    Materialaufwand und bezogene Leistungen 2.162 T€ 2.193 T€
    Personalaufwand 13.829 T€ 13.510 T€
    Abschreibungen 657 T€ 691 T€
    Mittelzuweisungen an DRK-KVs und Dritte 153 T€ 156 T€
    Sonstige Aufwendungen (inkl. Steuern) 3.029 T€ 2.775 T€
    Jahresüberschuss 187 T€ 373 T€

     

    Testat des Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vom 14.6.2023:

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

    • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtliehen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und
    • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins. ln allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

    Gemeinnützigkeit

    Der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Magdeburg vom 8.7.2022 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt.

    Berichte über Tätigkeiten

    Einen ausführlichen Bericht über unsere Tätigkeit finden Sie in unserem Jahrbuch.

    Link zu den Jahresberichten.

    Großspenden

    Der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. bekam weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zuwendungen oder Spenden, welche mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.